
E-Mobilität – Wie komme ich zur Förderung?
Elektroautos sind besser für die Umwelt und damit gesünder für uns alle. Warum also sind nicht nur noch E-Autos auf den Straßen? Die häufigsten Kritikpunkte sind der Preis der Autos und die Reichweite bzw. die fehlende Ladeinfrastruktur. Deswegen investieren das Verkehrsministerium (bmvit), das Umweltministerium und die Automobilimporteure gemeinsam 72 Millionen Euro in Elektromobilität. Das Maßnahmenpaket umfasst Unterstützung für den Kauf von E-Autos, den Aufbau von E-Ladestationen und eine eigene Nummerntafel für E-Autos.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Privatpersonen?
Der Kauf von privaten PKW, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, wird mit 4.000 Euro gefördert – so genannte Plug-in Hybride mit 1.500 Euro. Diese Beträge setzen sich aus einem Bundesanteil von 2.500 Euro pro Fahrzeug für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und einem E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.500 der Automobilbranche zusammen. Bei Plug-In Hybriden teilt sich die Fördersumme zu je 750 Euro auf Bund und Automobilbranche auf.
Seit 1. März 2017 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderanträgen via www.umweltfoerderung.at möglich. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge mit Rechnungsdatum vor dem 1. Jänner 2017 nicht gefördert werden und die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein darf.
Außerdem gilt: Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 40 Kilometer betragen und der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 50.000 Euro nicht überschreiten. Zu guter Letzt muss das geförderte Fahrzeug ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeist werden.
Ganz konkret: Bei der Anschaffung welcher Fahrzeuge kann ich um eine Förderung ansuchen?
Eine Aufzählung der Fahrzeuge, die gefördert werden können, finden Sie hier. Welche Dokumente Sie für eine Antragsstellung brauchen und wie das 2-stufige Verfahren abläuft erfahren Sie hier.
Wird auch der Privatkauf von E-Gebrauchtfahrzeugen gefördert?
Nein, bei dem Paket handelt es sich um eine Neufahrzeugförderung. Gebrauchte Fahrzeuge sind nicht inbegriffen, nur Neufahrzeuge mit einem Kaufdatum ab dem 1. Jänner 2017 können gefördert werden. Eine rückwirkende Beantragung ist daher nicht möglich.